Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH, Munzingerstr. 10, 79111 Freiburg, nachfolgend „Unternehmen“ genannt, und ihren Auftraggebern, Kunden und Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Die Tätigkeit des Unternehmens umfasst insbesondere Makler‑, Vermittlungs‑, Nachweis- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und immobilienbezogenen Projekten.
Gegenstand eines Maklervertrages kann insbesondere der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Kauf‑, Miet‑, Pacht‑, Erbbaurechts- oder sonstigen immobilienbezogenen Vertrages sein.
Daneben kann das Unternehmen eigenständige Beratungsleistungen erbringen. Diese können insbesondere die Beratung bei Immobilieninvestitionen, An- und Verkaufsentscheidungen, wirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen, Vermarktungs- und Nutzungskonzepten, Projektentwicklungen, Immobilienportfolios, Rendite- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie sonstigen immobilienbezogenen Entscheidungsprozessen umfassen.
Art, Umfang, Inhalt und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag, Maklervertrag, Beratungsvertrag, Angebot, Exposé oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
Makler- und Beratungsleistungen können miteinander verbunden oder unabhängig voneinander vereinbart werden. Eine Beratungsvergütung kann unabhängig vom Zustandekommen eines Immobiliengeschäfts entstehen, sofern dies entsprechend vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit ein Maklervertrag den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum Gegenstand hat, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 656a ff. BGB. Derartige Maklerverträge bedürfen der Textform.
2. Vertraulichkeit, Weitergabe von Informationen und Einbeziehung Dritter
Sämtliche durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Exposés, Objektnachweise, Objektadressen, Eigentümerdaten, Kontaktdaten, Kalkulationen, Konzepte und sonstigen Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bzw. Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens grundsätzlich nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Ehe- oder Lebenspartner, Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Geschäftspartner, Gesellschafter, Gesellschaften, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder sonstige natürliche oder juristische Personen.
Beabsichtigt der Auftraggeber, eine andere Person oder Gesellschaft in den Erwerb, die Anmietung, die Investition oder einen sonstigen Vertragsabschluss einzubeziehen, hat er das Unternehmen hierüber unverzüglich zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch von ihm eingeschaltete Dritte die vorstehenden Vertraulichkeits- und Weitergabepflichten einhalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf gerichtet sind, den Provisionsanspruch des Unternehmens zu umgehen oder zu vereiteln. Dies gilt insbesondere für Umgehungsgeschäfte unter Einschaltung Dritter oder wirtschaftlich verbundener Personen oder Gesellschaften.
Erhält ein Dritter aufgrund einer vom Auftraggeber vorgenommenen Weitergabe erstmals Kenntnis von einer durch das Unternehmen nachgewiesenen oder vermittelten Abschlussgelegenheit und kommt aufgrund dieser Kenntnis ein Hauptvertrag zustande, bleiben sämtliche hieraus resultierenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche des Unternehmens gegen den Auftraggeber, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer vertragswidrigen Weitergabe, unberührt.
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung oder zur unterlassenen Weitergabe von Informationen und entsteht dem Unternehmen hierdurch ein Schaden – insbesondere weil ein Provisions- oder Vergütungsanspruch vereitelt wird –, ist der Auftraggeber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Das Unternehmen ist seinerseits verpflichtet, vertrauliche Informationen des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragsdurchführung, aufgrund einer Einwilligung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte weiterzugeben.
3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber die durch das Unternehmen nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Hauptvertrages bereits bekannt, hat er das Unternehmen hierüber unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang des Objektnachweises oder der entsprechenden Objektinformationen, in Textform zu informieren, anderenfalls gilt die Vorkenntnis als nicht angezeigt.
Der Auftraggeber hat dabei die Quelle und den Zeitpunkt seiner bereits bestehenden Kenntnis anzugeben und auf Verlangen geeignete Nachweise hierüber zur Verfügung zu stellen.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitteilungspflicht schuldhaft und entsteht dem Unternehmen hierdurch ein Schaden, ist der Auftraggeber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
4. Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich vorrangig nach der individuell vereinbarten Provision, dem Maklervertrag, dem jeweiligen Exposé oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Provisionsvereinbarung.
Soweit wirksam vereinbart, wird die Provision auf Grundlage des im Hauptvertrag vereinbarten Gesamtkaufpreises bzw. der gesamten für den Erwerb oder Abschluss geschuldeten Gegenleistung berechnet.
Soweit keine anderweitige individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Provisionssätze:
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gegenüber Verbrauchern beträgt die Käuferprovision 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 % aus dem beurkundeten Gesamtkaufpreis.
Bei sonstigem Haus- und Grundbesitz beträgt die Käuferprovision 4,76 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 % aus dem beurkundeten
Gesamtkaufpreis, soweit im Exposé oder im individuellen Maklervertrag keine abweichende Provision vereinbart wurde.
Die Verkäuferprovision beträgt, soweit nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wurde, 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus dem beurkundeten Gesamtkaufpreis.
Bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen beträgt die Provision bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit bis einschließlich fünf Jahren 3,57 Monatsnettokaltmieten und bei einer Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren 4,76 Monatsnettokaltmieten, jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 %, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei Staffelmietverträgen, Indexmietverträgen oder sonstigen Mietverträgen mit unterschiedlichen Mietstufen richtet sich die Berechnungsgrundlage nach der individuell vereinbarten Provisionsregelung.
Bei Tauschgeschäften richtet sich die Bemessungsgrundlage, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Wert derjenigen Immobilie oder Gegenleistung, die der jeweilige Auftraggeber erhält.
Die Provisionen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.
5. Entstehung des Maklerprovisionsanspruchs
Der Maklerprovisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit des Unternehmens der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt und die weiteren gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind.
Für den Provisionsanspruch ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen an sämtlichen Verhandlungen oder am Abschluss des Hauptvertrages unmittelbar beteiligt war, sofern seine Maklertätigkeit für den Vertragsabschluss ursächlich geworden ist.
Der Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag hinsichtlich einzelner Bedingungen vom ursprünglich vorgesehenen Geschäft abweicht, sofern zwischen dem nachgewiesenen oder vermittelten und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft eine wirtschaftliche Identität besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen des Maklerlohnanspruchs vorliegen.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn anstelle eines zunächst beabsichtigten Vertrags ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft abgeschlossen wird oder der Erwerb in einer wirtschaftlich gleichwertigen Gestaltung erfolgt.
Die wirtschaftliche Identität ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Erwerb durch eine dem Auftraggeber wirtschaftlich oder persönlich nahestehende Person oder Gesellschaft erfolgt.
Der Provisionsanspruch wird mit Zustandekommen des provisionsauslösenden Hauptvertrages sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung ist nach Zugang einer Rechnung innerhalb einer Zahlungsfrist von 9 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten.
6. Beratungsleistungen und Beratungsvergütung
Das Unternehmen kann neben oder unabhängig von einer Maklertätigkeit Beratungsleistungen erbringen.
Beratungsleistungen können insbesondere die Analyse, Vorbereitung und Begleitung immobilienbezogener Entscheidungen umfassen. Hierzu können unter anderem Investitionsanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Markt- und Standortbetrachtungen, Ankauf- und Verkaufsberatung, Vermarktungsstrategien, Nutzungskonzepte, Projektkonzeptionen, Portfolioüberlegungen sowie allgemeine wirtschaftliche und strategische Beratung im Zusammenhang mit Immobilien gehören.
Der genaue Gegenstand der Beratung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet das Unternehmen im Rahmen einer Beratungsleistung die vereinbarte fachliche Tätigkeit, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder sonstigen Erfolgs.
Die Vergütung für Beratungsleistungen wird individuell vereinbart. Sie kann insbesondere als Stundenhonorar, Tageshonorar, Pauschalhonorar, projektbezogene Vergütung oder in einer sonstigen ausdrücklich vereinbarten Form erfolgen.
Soweit eine Beratungsvergütung unabhängig vom Zustandekommen eines Kauf‑, Miet- oder sonstigen Hauptvertrages vereinbart wurde, bleibt sie auch dann geschuldet, wenn ein entsprechendes Immobiliengeschäft später nicht zustande kommt.
Aufwendungen und Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber die entsprechende Beauftragung veranlasst hat.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Beratungsrechnungen mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
7. Abgrenzung zu Rechts‑, Steuer- und sonstiger Fachberatung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und gesetzlich zulässig ist, erbringt das Unternehmen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wirtschaftliche Berechnungen, Renditebetrachtungen, Einschätzungen von Investitionsmöglichkeiten oder sonstige immobilienwirtschaftliche Beratungsleistungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Soweit für eine Entscheidung rechtliche, steuerliche, technische oder sonstige besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, wird dem Auftraggeber empfohlen, einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekten, Ingenieur, Sachverständigen oder sonstigen Fachberater hinzuzuziehen.
8. Objektangaben und Informationen Dritter
Die vom Unternehmen übermittelten Objektinformationen beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, der Hausverwaltung, Behörden oder sonstiger Dritter.
Das Unternehmen ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sämtliche ihm von Dritten übermittelten Angaben eigenständig zu überprüfen, soweit sich aus dem konkreten Auftrag oder den Umständen nichts anderes ergibt.
Das Unternehmen prüft die ihm zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen seiner Tätigkeit auf offensichtliche Unstimmigkeiten und Plausibilität.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter übernimmt das Unternehmen keine Gewähr, soweit ihm eine Unrichtigkeit nicht bekannt war und sich eine solche bei pflichtgemäßer Tätigkeit nicht aufdrängen musste.
Dies betrifft insbesondere Angaben zu Wohn- und Nutzflächen, Grundstücksgrößen, Baujahren, Genehmigungen, baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten, Erträgen, Kosten, Mietverhältnissen, technischen Einrichtungen, Modernisierungsmaßnahmen sowie sonstigen Objektmerkmalen.
Der Auftraggeber bzw. Interessent ist gehalten, für seine Entscheidung wesentliche Angaben und Eigenschaften des Objekts eigenständig zu prüfen oder durch geeignete Fachpersonen prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, baurechtliche Zulässigkeit, Genehmigungen, technische Beschaffenheit, Grundstücksgrenzen sowie wirtschaftliche und steuerliche Annahmen.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Unternehmen alle für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Änderungen von Umständen, die für die Tätigkeit des Unternehmens wesentlich sein können, sind unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen hinsichtlich Verkaufs- oder Vermietungsabsichten, Preisvorstellungen, Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Vertragsverhandlungen, Finanzierungsbedingungen oder der Identität eines potentiellen Vertragspartners.
Der Auftraggeber informiert das Unternehmen unverzüglich, wenn er mit einem vom Unternehmen nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten unmittelbar in Vertragsverhandlungen eintritt oder ein Hauptvertrag abgeschlossen wurde.
Kommt der Hauptvertrag ohne unmittelbare Beteiligung des Unternehmens zustande, hat der Auftraggeber dem Unternehmen auf Verlangen diejenigen Informationen mitzuteilen, die zur Prüfung eines Provisionsanspruchs und zur Berechnung der Provision erforderlich sind. Verletzt der Auftraggeber diese Mitteilungspflichten schuldhaft und entsteht dem Unternehmen hierdurch ein Schaden, insbesondere weil ein bestehender Provisions- oder Vergütungsanspruch nicht oder nicht vollständig realisiert werden kann, ist der Auftraggeber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
10. Doppeltätigkeit
Das Unternehmen ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter tätig zu werden.
Eine ausschließliche Interessenvertretung einer Vertragspartei besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Elektronische Kommunikation und Vertragsabschluss
Verträge und Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, auch elektronisch oder in Textform geschlossen bzw. abgegeben werden.
Soweit für einen Vertrag eine gesetzlich vorgeschriebene Form besteht, bleibt diese unberührt.
Insbesondere bedürfen Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus der Textform.
Soweit Erklärungen, Exposés oder sonstige Unterlagen elektronisch oder in Textform übermittelt werden, erfolgt die Kommunikation über die vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
12. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
Die hierzu erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt. Verlangt ein Verbraucher, dass das Unternehmen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, werden die erforderlichen Erklärungen zum vorzeitigen Tätigwerden gesondert eingeholt.
13. Zahlungsbedingungen und Verzug
Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 9 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den durch den Zahlungsverzug entstandenen und ersatzfähigen Schaden geltend zu machen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Mahn‑, Porto‑, Rechtsverfolgungs‑, Inkasso- sowie sonstige zur Rechtsverfolgung erforderliche Kosten, soweit diese gesetzlich erstattungsfähig sind. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
14. Haftung
Das Unternehmen haftet ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Bestimmungen.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung des Unternehmens ausgeschlossen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Unternehmens auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sofern diese nicht vertragstypisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.
Ebenfalls unberührt bleiben sonstige Haftungstatbestände, soweit deren Ausschluss oder Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
Vom Unternehmen erstellte Exposés, Präsentationen, Texte, Fotos, Videos, Grundrisse, Konzepte, Kalkulationen, Marktanalysen und sonstige Unterlagen dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden.
Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte entgegenstehen.
Dies gilt auch für KI-gestützte Weiterverarbeitung, automatisierte Auswertung oder Nutzung zum Training künstlicher Intelligenz.
Rechte Dritter an bereitgestellten Unterlagen bleiben unberührt.
16. Datenschutz
Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Unternehmens.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Das Unternehmen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.
Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder wird, treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses richten sich nach den gesetzlichen Formvorschriften sowie etwaigen individuell vereinbarten Formerfordernissen.
Stand: Juli 2026
Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH
Munzingerstr. 10
79111 Freiburg
Geschäftsführer:
Rocco Schneidereit
Felice De Iacovo
Amtsgericht Freiburg i. Br.
HRB 731437
USt-IdNr.: DE369274117
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