Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH

1. Geltungsbereich

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln sämt­li­che Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH (nach­fol­gend “Firma”) und ihren Auf­trag­ge­bern, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde. Abwei­chende, ent­ge­gen­ste­hende oder ergän­zende AGB wer­den, selbst bei Kennt­nis, nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt.

2. Vertraulichkeit

Alle Infor­ma­tio­nen und Objekt­nach­weise, die von der Firma bereit­ge­stellt wer­den, sind aus­schließ­lich für den jewei­li­gen Emp­fän­ger und oder Auf­trag­ge­ber bestimmt und dür­fen ohne vor­he­rige schrift­li­che Zustim­mung nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lung, auch wenn die Firma unbe­scha­det ist, kann ein Scha­dens­er­satz­an­spruch in Höhe der mit dem Auf­trag­ge­ber ver­ein­bar­ten Pro­vi­sion gel­tend gemacht wer­den. Die Firma ver­pflich­tet sich, alle im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hung bekannt gewor­de­nen Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich zu behan­deln und nicht an Dritte wei­ter­zu­ge­ben, es sei denn, dies ist zur Erfül­lung des Ver­tra­ges not­wen­dig oder gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

3. Vorkenntnis

Sollte unser Ange­bot bereits bekannt sein, ist uns hier­von inner­halb von neun Tagen nach Zugang Kennt­nis zu geben und die Quelle zu bele­gen. Der Kunde bestä­tigt, dass ihm alle wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen und Kennt­nisse zur Durch­füh­rung des Auf­tra­ges bekannt sind. Die Firma haf­tet nicht für Ver­zö­ge­run­gen oder Kos­ten, die durch unzu­rei­chende Vor­kennt­nisse des Kun­den ent­ste­hen.
Die Firma haf­tet nicht für Ver­zö­ge­run­gen oder Kos­ten, die durch unzu­rei­chende Vor­kennt­nisse des Kun­den ent­ste­hen.

4. Höhe der Provision

Die Höhe der Pro­vi­sion wird indi­vi­du­ell ver­trag­lich ver­ein­bart. Sofern keine abwei­chende Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde, gilt die orts­üb­li­che Pro­vi­sion. Die Pro­vi­sion wird auf Grund­lage des Gesamt­kauf­prei­ses bzw. des Gesamt­miet­prei­ses berech­net. Bei einem Immo­bi­li­en­tausch, also einem Grund­stücks­ge­schäft, bei dem beide Ver­trags­par­teien jeweils ent­gelt­lich das Eigen­tum an ihrer Immo­bi­lie an die andere Ver­trags­par­tei über­tra­gen, rich­tet sich die Bemes­sungs­grund­lage für die Pro­vi­sion, die von den jewei­li­gen Kun­den zu zah­len ist, nach dem jewei­li­gen Gegen­wert der erwor­be­nen bzw. getausch­ten Immo­bi­lie. Die­ser Wert wird vom Notar in der Urkunde über das Grund­stücks­ge­schäft als Tausch­wert fest­ge­legt und nicht ledig­lich durch die Wert­dif­fe­renz der getausch­ten Immo­bi­lien bestimmt.
Die fol­gen­den Pro­vi­si­ons­sätze gel­ten, soweit nicht anders im Exposé ange­ge­ben oder indi­vi­du­ell ver­ein­bart:

  • Vom Ver­käu­fer 3,57 % inkl. der gesetz­li­chen MwSt. von aktu­ell 19 %, berech­net von der Summe aller ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tun­gen.
  • Vom Käu­fer 4,76 % bei An- und Ver­kauf von Haus- und Grund­be­sitz, soweit es sich nicht um die Ver­mitt­lung von Kauf­ver­trä­gen über Woh­nun­gen oder Ein­fa­mi­li­en­häu­ser han­delt, bei denen der Käu­fer Ver­brau­cher ist; in die­sem Fall gel­ten 3,57 %.
  • Bei Miet­ver­trä­gen: Bis zu 5 Jah­ren Ver­trags­lauf­zeit: 3,57 Monats­kalt­mie­ten, über 5 Jah­ren Ver­trags­lauf­zeit: 4,76 Monats­kalt­mie­ten jeweils inkl. der gesetz­li­chen MwSt. von aktu­ell 19 %.

5. Entstehen eines Provisionsanspruches

Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch ent­steht, sobald der Haupt­ver­trag durch unsere Ver­mitt­lung und/oder auf­grund unse­res Nach­wei­ses zustande gekom­men ist. Die Pro­vi­sion ist fäl­lig und zahl­bar ohne Abzug 9 Tage nach Rech­nungs­er­tei­lung. Wird die Rech­nung erstellt, bevor der Pro­vi­si­ons­an­spruch ent­stan­den ist, wird die Pro­vi­sion erst mit dem Ent­ste­hen des Pro­vi­si­ons­an­spruchs fäl­lig und zahl­bar. Erfolgt die Zah­lung nicht inner­halb von 9 Tagen nach Rech­nungs­er­tei­lung, gerät der Auf­trag­ge­ber in Ver­zug. Wäh­rend des Zah­lungs­ver­zugs wer­den gesetz­li­che Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz für Unter­neh­mer bzw. 5 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz für Ver­brau­cher (§ 288 BGB) berech­net. Zudem behal­ten wir uns vor, eine Mahn­ge­bühr in Höhe von 25,00 € je Mahn­schrei­ben zu erhe­ben. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens bleibt vor­be­hal­ten. Unser Pro­vi­si­ons­an­spruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Haupt­ver­tra­ges zu ande­ren Bedin­gun­gen erfolgt, sofern der wirt­schaft­li­che Erfolg nicht wesent­lich von unse­rer Emp­feh­lung abweicht.
Der Pro­vi­si­ons­an­spruch ent­steht also ins­be­son­dere auch, wenn statt eines Miet­ver­trags ein Kauf­ver­trag geschlos­sen wird, wenn Gesell­schafts­an­teile statt des Objekts erwor­ben wer­den oder bei Abschluss eines Erb­bau­rechts anstelle eines Kauf­ver­trags sowie bei einem Tausch statt eines Kaufs oder einer Miete.
Die Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH ist berech­tigt, beim Abschluss des Haupt­ver­trags anwe­send zu sein. Fin­det der Abschluss des Haupt­ver­trags ohne die Teil­nahme der Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH statt, ist der Kunde ver­pflich­tet, die Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH unver­züg­lich über den wesent­li­chen Inhalt des Haupt­ver­trags sowie die Grund­lage für die Berech­nung der Pro­vi­sion zu infor­mie­ren.

6. Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, die Firma unver­züg­lich und voll­stän­dig über alle Umstände zu infor­mie­ren, die für die Erfül­lung des Auf­tra­ges von Bedeu­tung sein kön­nen. Dies umfasst ins­be­son­dere die Mit­tei­lung von Ände­run­gen der Kon­takt­da­ten, recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und wesent­li­chen Geschäfts­pro­zes­sen. Wir haben Anspruch auf Anwe­sen­heit bei Ver­trags­ab­schluss; der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, uns recht­zei­tig über Ort und Zeit zu infor­mie­ren.

7. Haftung und Schadensersatz

Die Firma haf­tet nur für Schä­den, die auf vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen beru­hen. Unsere Ange­bote und Infor­ma­tio­nen erfol­gen gemäß den uns von Drit­ten erteil­ten Aus­künf­ten. Eine Haf­tung für leichte Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen, außer bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten). In jedem Fall ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Für ent­gan­ge­nen Gewinn oder sons­tige Fol­ge­schä­den wird nicht gehaf­tet. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind uns gegen­über mit Aus­nahme von vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten aus­ge­schlos­sen. Die Ver­jäh­rungs­frist für die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Ent­ste­hen des Anspruchs. Dies gilt nicht für Schä­den an Leben, Kör­per und Gesund­heit.

8. Doppeltätigkeit

Die Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH darf ent­gelt­lich auch für wei­tere Auf­trag­ge­ber tätig wer­den und sowohl für den Ver­käu­fer als auch für den Käu­fer ver­mit­teln. Eine aus­schließ­li­che Ver­tre­tung einer Par­tei erfolgt nur, wenn dies ver­trag­lich aus­drück­lich ver­ein­bart wird.

9. Streitbeilegungsverfahren

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu fin­den ist. Die Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH ist nicht ver­pflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle teil­zu­neh­men.

10. Schlussbestimmungen

Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder nach Ver­trags­schluss unwirk­sam oder undurch­führ­bar wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt. Anstelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen gilt die­je­nige wirk­same und durch­führ­bare Rege­lung, deren Wir­kun­gen der wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zung am nächs­ten kom­men, die die Ver­trags­par­teien mit der unwirk­sa­men bzw. undurch­führ­ba­ren Bestim­mung ver­folgt haben. Ent­spre­chen­des gilt für even­tu­elle Rege­lungs­lü­cken.

Diese AGB haben den Stand Novem­ber 2024.

Schnei­de­reit & De Iacovo Immo­bi­lien GmbH
Mun­zin­ger Str. 10, 79111 Frei­burg
info@sdimmobilien.com

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