Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH (nachfolgend “Firma”) und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertraulichkeit
Alle Informationen und Objektnachweise, die von der Firma bereitgestellt werden, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger und oder Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung, auch wenn die Firma unbeschadet ist, kann ein Schadensersatzanspruch in Höhe der mit dem Auftraggeber vereinbarten Provision geltend gemacht werden. Die Firma verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
3. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, ist uns hiervon innerhalb von neun Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen. Der Kunde bestätigt, dass ihm alle wesentlichen Informationen und Kenntnisse zur Durchführung des Auftrages bekannt sind.
Die Firma haftet nicht für Verzögerungen oder Kosten, die durch unzureichende Vorkenntnisse des Kunden entstehen.
4. Höhe der Provision
Die Höhe der Provision wird individuell vertraglich vereinbart. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Provision. Die Provision wird auf Grundlage des Gesamtkaufpreises bzw. des Gesamtmietpreises berechnet. Bei einem Immobilientausch, also einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien jeweils entgeltlich das Eigentum an ihrer Immobilie an die andere Vertragspartei übertragen, richtet sich die Bemessungsgrundlage für die Provision, die von den jeweiligen Kunden zu zahlen ist, nach dem jeweiligen Gegenwert der erworbenen bzw. getauschten Immobilie. Dieser Wert wird vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft als Tauschwert festgelegt und nicht lediglich durch die Wertdifferenz der getauschten Immobilien bestimmt.
Die folgenden Provisionssätze gelten, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart:
- Vom Verkäufer 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. von aktuell 19 %, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen.
- Vom Käufer 4,76 % bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist; in diesem Fall gelten 3,57 %.
- Bei Mietverträgen: Bis zu 5 Jahren Vertragslaufzeit: 3,57 Monatskaltmieten, über 5 Jahren Vertragslaufzeit: 4,76 Monatskaltmieten jeweils inkl. der gesetzlichen MwSt. von aktuell 19 %.
5. Entstehen eines Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar ohne Abzug 9 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit dem Entstehen des Provisionsanspruchs fällig und zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 9 Tagen nach Rechnungserteilung, gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Zahlungsverzugs werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für Unternehmer bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 BGB) berechnet. Zudem behalten wir uns vor, eine Mahngebühr in Höhe von 25,00 € je Mahnschreiben zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserer Empfehlung abweicht.
Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere auch, wenn statt eines Mietvertrags ein Kaufvertrag geschlossen wird, wenn Gesellschaftsanteile statt des Objekts erworben werden oder bei Abschluss eines Erbbaurechts anstelle eines Kaufvertrags sowie bei einem Tausch statt eines Kaufs oder einer Miete.
Die Schneidereit und De Iacovo Immobilien GmbH ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Findet der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Schneidereit und De Iacovo Immobilien GmbH statt, ist der Kunde verpflichtet, die Schneidereit und De Iacovo Immobilien GmbH unverzüglich über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags sowie die Grundlage für die Berechnung der Provision zu informieren.
6. Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma unverzüglich und vollständig über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten, rechtlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Geschäftsprozessen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
7. Haftung und Schadensersatz
Die Firma haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In jedem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
8. Doppeltätigkeit
Die Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH darf entgeltlich auch für weitere Auftraggeber tätig werden und sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer vermitteln. Eine ausschließliche Vertretung einer Partei erfolgt nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird.
9. Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
Schneidereit & De Iacovo Immobilien GmbH
Munzingerstr. 10, 79111 Freiburg
info@sdimmobilien.com